Soziale Arbeit enteignen

Essay zum Hybridmodell 
Philipp Rymer 

Wie sinnvoll ist eine Enteignung des sozialen Sektors?

Das Anlegen wirtschaftlicher Effizienzfaktoren auf eine nicht messbare Dienstleistung
innerhalb der öffentlichen Daseinsfürsorge im sozialen Sektor, nennt man landläufig die
Ökonomisierung der Sozialen Arbeit. Als negative Folgen dieser Entwicklung lassen sich
unter anderem die Tendenz einer Deprofessionalisierung, Qualitätsverluste durch
Standardisierung der Leistungen, der Verlust fachlicher Autonomie durch das Primat der
Wirtschaftlichkeit und die generelle finanzielle Prekarisierung des Arbeitsbereiches nennen.
Der Versorgungsbedarf steigt, die Attraktivität innerhalb dieser Rahmenbedingungen zu
arbeiten sinkt – classy lose-lose-situation.

Da die im sozialen Sektor erbrachten Leistungen größtenteils von öffentlichen Geldern mit dem
Umweg über Leistungserbringer wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände finanziert werden, ist
eine klassische Enteignung weniger sinnvoll, da keine privaten Investoren den Mehrwert an der
Spitze der Organisation abschöpfen, sondern ausgehend von politischen Entscheidungen ein
Kostendruck produziert wird. Der Dreh- und Angelpunkt des seit den 1980er Jahren forcierten
New Public Managements ist eine Kosteneinsparung innerhalb des sozialen Bereiches mithilfe
der Einführung von Marktelementen.6 Marktfundamentalisten und Rechtskonservative fordern
aktuell wieder Kürzungen der Sozialausgaben.7 Um wieder eine bedingungslose, qualitativ
hochwertige und individuelle Versorgung aller Bürger*innen gewährleisten zu können, bedarf
es demnach einer Abkehr des politischen Austeritätsgedankens.

Die These des Essays ist also, dass eine Teilverstaatlichung des sozialen Sektors den oben
beschriebenen Problemen entgegenwirkt. Dies kann über ein Hybridmodell forciert werden, in
dem eine sanfte Teilenteignung der Leistungserbringer stattfindet. Ziel ist es demnach eine
Brücke zu schlagen, um die positiven Faktoren beider Welten zu verbinden: ein effektiver
Umgang mit finanziellen Ressourcen aus dem New Public Management vor dem Hintergrund
einer der Menschenrechte verpflichteten Profession der Sozialen Arbeit, die alle Menschen je
nach Bedarf individuell begleitet. Ziel des Essays ist die Herausarbeitung eines ersten
Grundrisses einer teilverstaatlichten Lösung der Leistungserbringer. Dem Fundament der
Beschreibung der Rahmenbedingungen (II), folgen die Säulen der damit einhergehenden
strukturellen Neuausrichtung und Demokratisierung der Träger (III) und die daraus
resultierenden administrativen Entlastungen und Innovationsförderungen (IV). Im Abschluss
(V) werden nochmal die Kerngedanken zusammengefasst. Ich als ausgebildeter
Sozialpädagoge und anerkannter Sozialarbeiter, der mehrere Jahre in verschiedenen Bereichen
gearbeitet hat, beschreibe bewusst Gegenentwürfe mit aktivistischem Zungenschlag für ein
besseres System ausgehend meiner eigenen Erfahrungen.

 

II Rahmenbedingungen des Hybridmodells


Ein Kernpunkt des Modells ist die staatliche Anstellung der Mitarbeitenden bei teilautonomen
Trägern. Die Fachkräfte werden, ähnlich wie Lehrkräfte, direkt vom Staat eingestellt und
bezahlt. So können alle Beschäftigten je nach Qualifikation und Aufgabe in den gleichen
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes eingeordnet werden. Dies hat zwei Vorteile: Es
verhindert einen Preiskampf bei Leistungsvereinbarungen und Löhnen für Fachkräfte.
Zusätzlich sichert es die Eigenständigkeit der sozialen Träger mit ihren vielfältigen Methoden
und Konzepten. Wohlfahrtsverbände und Vereine bleiben als unabhängige Organisationen
bestehen. Sie fungieren formal als Einsatzorte für die staatlich angestellten Fachkräfte. Dieses
Konstrukt schützt die Mitarbeitenden vor schlechter Bezahlung und prekären
Arbeitsbedingungen. Weiterhin können sich somit einzelne Träger mehr als
Kooperationspartner*innen verstehen und eine nachhaltige Soziale Arbeit leisten. Die
Gemeinschaft kümmert sich um die Bürger*innen und nicht der Markt.

Das äußert sich formaljuristisch in die Überführung in eine neue gemeinwohlorientierte
Rechtsform, die wir als "Gemeinwohlträger" bezeichnen könnten. Sie vereint die Stärken
bestehender Strukturen und schafft gleichzeitig Raum für die neuen Anforderungen des
solidarischen Modells. Die Träger behalten ihre organisatorische Autonomie, unterliegen
jedoch strengeren Transparenz- und Rechenschaftspflichten gegenüber einer Kontrollinstanz.
In den Aufsichtsgremien sind neben Vertretern der Träger auch staatliche Repräsentanten,
Nutzer*innen der Angebote und Bürgervertreter*innen. Die Träger erhalten einen gesetzlich
verankerten Gemeinwohlauftrag, der ihre Tätigkeit auf das Wohl der Gesellschaft ausrichtet
und gleichzeitig vor politischer Willkür schützt. Selbst bei 51 Prozent AFD im Bundestag,
müssen sich diese Organisation auf die staatliche Bezahlung ihrer Leistung verlassen können.
Weiterhin wird ermöglicht, die Expertise und das Engagement der bestehenden Träger zu
erhalten und gleichzeitig die Vorteile staatlicher Anstellung und Finanzierung zu nutzen. So
entsteht ein Hybrid, der die Kluft zwischen staatlicher Verantwortung und
zivilgesellschaftlichem Engagement überbrückt und eine nachhaltige, gerechte und effiziente
soziale Infrastruktur für alle Bürger*innen gewährleistet. Kommunen wissen am besten, wo es
brennt und sollten nicht an der langen Hand, der vom Bund und Länder festgesetzten Budgets
verhungern.

Dieses Modell setzt den Mechanismus der budgetorientierten Sozialen Arbeit außer Kraft. Wie
vor der Einführung der "neuen Steuerung" bestimmt nun wieder der Bedarf das Budget und
nicht umgekehrt. Die Zeit, die Träger bisher für Kostenverhandlungen mit Kostenträgern
aufwendeten, wird eingespart. Das Sozialamt wandelt sich von einer oft als
menschenverachtend empfundenen Kontrollinstanz zu einer reinen Abrechnungsbehörde, die
Gelder auszahlt. Träger als erfahrene Navigatoren können Prognosen über die voraussichtlichen
Ausgaben im Folgejahr erstellen, was eine solide Haushaltsplanung ermöglicht. Die
Leistungserbringung erfolgt zuerst und wird anschließend dem Staat in Rechnung gestellt. „Jo
lieber Staat, ich krieg noch 60k für den letzten Monat. Ich habe 10 Angestellte die 50
Klient*innen begleitet haben und meine Büromiete wird auch nicht weniger.“ Dies befreit die
Träger vom Zwang, unnötige Maßnahmen zu verlängern, um Finanzmittel zu sichern. Um einen
Missbrauch des Systems zu verhindern, ist eine vollständige Transparenz über Gehälter der
Angestellten und Bedarfe der Nutzer*innen trägerübergreifend erforderlich. So wird
sichergestellt, dass nur tatsächlich benötigte Gelder abgerufen werden. Diese
ordnungspolitischen Veränderungen bilden das Fundament für eine tiefgreifende Umgestaltung
des sozialen Sektors. Doch ein dichtes soziales Netz und bürokratische Vereinfachungen allein
reichen nicht aus, um das volle Potenzial dieses neuen Ansatzes auszuschöpfen. Es bedarf einer
strukturellen Neuausrichtung und Demokratisierung, die die Stärken der bestehenden
Trägerlandschaft nicht nur erhält, sondern weiter ausbaut. Dabei gilt es, die vielfältigen
Expertisen der verschiedenen Träger als wertvolle Ressource zu begreifen und in das neue
System zu integrieren. Der folgende Abschnitt beleuchtet, wie diese Neuausrichtung aussehen
kann und welche Rolle die Demokratisierung der Trägerstrukturen dabei spielt.

 

III Strukturelle Neuausrichtung und Demokratisierung


Die Stärke von verschiedenen Trägern sind ihre vielfältigen Expertisen innerhalb
unterschiedlicher Fachbereiche und die Übersicht über die Probleme vor Ort. Diese fachliche
Autonomie muss bei der strukturellen Neuausrichtung verstärkt werden. Daher würden die
Träger ihre Unabhängigkeit über fachliche Konzepte, Methoden und inhaltlichen
Ausrichtungen ihrer Arbeit behalten. Eine staatliche Regulierung findet nicht statt. Die
kommunalen Bedarfe sind groß, werden von den Trägern erkannt, in ihrer jeweiligen
Fachdisziplin bearbeitet und dann dem Staat in Rechnung gestellt. Das ermöglicht auch ein
schnelles Reagieren auf kritische Umstände vor Ort. Durch die fehlende Kostenverhandlungen
haben Träger auch mehr Kapazitäten und Sicherheit, um innovative, zeitgemäße Ansätze zu
entwickeln. Dies würde auch einen Paradigmenwechsel einläuten, der auf die großen
Herausforderungen unserer Zeit (Klimakrise und soziale Gerechtigkeit) direkt antworten kann.
Die Angst vor einer „Steuerung von oben“ wird damit begegnet, dass die Träger die fachliche
Weisungsbefugnis über ihre Fachkräfte komplett behalten. Wie gehabt sind sie verantwortlich
für die Qualitätssicherung und inhaltliche Weiterentwicklung der Angebote, die nicht auf einen
Markt reagieren, sondern auf die Bedarfe der Menschen vor Ort.

Ein Grundproblem innerhalb von Trägern ist die oft träge und auf Hierarchie beruhende
Organisationsstruktur. Im Hybridmodell wird die Managementebene weitgehend überflüssig,
da die Verteilung von Geldern den Ämtern übertragen wird. An die Stelle von Geschäftsführern
treten Betroffene und Angestellte, die gemeinsam über die Organisationsstruktur und Abläufe
entscheiden. Zur Sicherstellung einer breiten Beteiligung werden Gremien mit verschiedenen
Vertretern gebildet. Dazu gehören Fachkräfte, Nutzerinnen und Anwohnerinnen, die
gemeinsam über die strategische Ausrichtung diskutieren. Dieses Vorgehen gewährleistet die
Einbindung aller relevanten Interessengruppen und beugt einseitigen Entscheidungen vor.
Ohne den Druck von Kostenverhandlungen und Konkurrenz können Träger besser
zusammenarbeiten. Dies ermöglicht einen einfacheren Austausch von Ressourcen und
Fachwissen, ähnlich einer öffentlichen Wissensdatenbank (public domain). Dadurch könnte
sich die Qualität der Sozialen Arbeit insgesamt verbessern. Fachkräfte, Räumlichkeiten und
Erkenntnisse können gemeinsam genutzt werden, um die Versorgung der Gemeinschaft
sicherzustellen. Verschiedene Perspektiven können ohne die Sorge um Marktanteile offen
ausgetauscht werden. Diese Veränderungen führen zu einer effizienteren, demokratischeren
und kooperativeren Struktur in der Sozialen Arbeit, die letztlich den Bedürfnissen der
Gemeinschaft besser gerecht wird. Die neue Struktur der Sozialen Arbeit, die auf
Zusammenarbeit und Austausch setzt, ist ein wichtiger Schritt. Aber um wirklich effektiv zu
sein, muss sie auch von lästigem Verwaltungsaufwand befreit werden.

 

IV Administrative Entlastung und Innovationsförderung


Die Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben führt zu einer administrativen Entlastung.
Dadurch können sich Führungskräfte mehr auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren.
Gehaltsabrechnungen, Versicherungen und andere Nebentätigkeiten übernimmt der Staat.
Leistungsabrechnungen und Angebotserstellungen sind nicht mehr nötig, da der Staat die
Personalkosten direkt selbst trägt. Ämter werden zu reinen Abrechnungsstellen und
kontrollieren nicht mehr das Verhältnis zwischen Budget und Bedarf. Diese vereinfachte
Leistungserbringung wird von regelmäßigen Berichten über die geleistete Arbeit begleitet.
Dabei werden die angestrebten Ziele und Wirkungen betrachtet.
Ein staatlich finanzierter, aber unabhängig verwalteter Fonds wird eingerichtet. Träger können
daraus Mittel für neue Projekte und Ansätze beantragen. Dies fördert die Weiterentwicklung
der Sozialen Arbeit, ohne dass Träger selbst Geld vorstrecken müssen. Diese Projekte sind
öffentlich und damit für alle einsehbar. So können soziale Träger mit Ausbildungsstätten und
Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Dafür fehlen aktuell oft Zeit und Geld. Das neue
System belohnt Zusammenarbeit und fördert Neuerungen. Wettbewerb und Zurückhalten von
Informationen werden dagegen nicht unterstützt. Zusätzlich ermöglicht die administrative
Entlastung eine stärkere Fokussierung auf Qualitätssicherung und -entwicklung. Fachkräfte
können mehr Zeit in Fortbildungen und Supervision investieren, was direkt der Qualität der
Sozialen Arbeit zugutekommt. Die Vernetzung zwischen verschiedenen Trägern wird durch
den Wegfall von Konkurrenzdenken erleichtert, was den Austausch von Best Practices fördert.
Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen kann im neuen System gezielter vorangetrieben
werden, da nun einheitliche Standards für alle Träger gelten. Dies führt langfristig zu weiteren
Effizienzsteigerungen und einer verbesserten Datengrundlage für die Weiterentwicklung
sozialer Angebote. Diese tiefgreifenden Veränderungen in der Struktur, Finanzierung und
Administration der Sozialen Arbeit ebnen den Weg für ein gerechteres, effizienteres und
menschenzentriertes System. Am Ende führt das zu einem geringeren Bedarf und wird
insgesamt kostengünstiger. Da können sich dann von mir aus auch Konservative wieder ihre
eigene Marktlogik backen.

 

V Abschluss


Binsenweisheit: Die Kommodifizierung der Sozialen Arbeit degradiert Menschen zu einer
Ware. Das Hybridmodell entzieht dem Bereich die finanzielle Effizienzlogik und stellt ein
gemeinwohlorientiertes Gegenprojekt dar. Die staatliche Anstellung für alle Fachkräfte wirkt
der Prekarisierung dieses Gesellschaftsbereiches entgegen, der immer höhere Abschlüsse bei
gleichzeitig niedrigerer Entlohnung produziert. Der Gemeinwohlträger vor Ort steht einem
Profitstreben entgegen. Der Bedarf regelt, nicht der Markt. Mensch- und Fachlichkeit first,
Geldauszahlungen second – Geld ist im Übermaß da, es ist nur ungerecht verteilt. Die
Managementebenen der Wohlfahrtsverbände werden abgeschafft. Die Organisationen werden
demokratisiert und somit die wirkliche Demokratie organisiert. Die Kooperation zwischen
Fachkräften, Trägern und Nutzer*innen ist die Basis eines gesellschaftlichen Miteinanders.
Wettbewerb darf gern stattfinden: Wer macht die Klient*innen am unabhängigsten? Für eine
Professionalisierung der Sozialen Arbeit. Für mehr Qualität und individueller Begleitung.
Weniger Christian Lindner und Hubertus Heil, mehr Thomas Piketty und Elke Kahr wagen!

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